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   VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08   

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https://dejure.org/2008,30147
VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08 (https://dejure.org/2008,30147)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2008 - 4 E 2556/08 (https://dejure.org/2008,30147)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 4 E 2556/08 (https://dejure.org/2008,30147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Abschluss des Vollstreckungsverfahrens für das festgesetzte Zwangsgeld als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung; Der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 3.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08
    Denn maßgeblich für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung oder Zwangsgeldfestsetzung dürfte nicht der Zeitpunkt des Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung, sondern derjenige Zeitpunkt sein, in dem das Vollstreckungsverfahren für das festgesetzte Zwangsgeld abgeschlossen war, anderenfalls der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteile vom 14.3.2006, 1 C 11/05 und 1 C 3/05, juris, zu Zwangsmaßnahmen gegen eine Fluggesellschaft wegen eines Beförderungsverbotes).
  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

    Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08
    Die Antragstellerin hat lediglich auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.7.2008 (1 Bs 91/08) reagiert und sich bezüglich des Verpackungsanteils im PPK-Anteil von mehreren Systembetreibern nach § 6 Abs. 3 VerpackV für die Sammlungen beauftragen lassen.
  • VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2624/08

    Gewerbliche Altpapiersammlung; Beauftragung durch einen Systembetreiber

    Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08
    Da somit im Laufe des Zwangsmittelverfahrens eintretende Veränderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind, hat die Kammer zu würdigen, dass sie mit Beschluss vom heutigen Tage die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Untersagungsverfügung vom 31.3.2008 im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (4 E 2624/08) wieder hergestellt hat.
  • VG Hamburg, 21.05.2003 - 19 VG 1853/03

    Zwangsgeldfestsetzung im Falle der Zuwiderhandlung

    Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08
    Die Feststellung der Vollstreckungsbehörde, dass ein für den Fall einer Zuwiderhandlung festgesetztes Zwangsgeld wirksam geworden sei, ist ebenso ein belastender Verwaltungsakt wie die erneute Festsetzung eines Zwangsgeldes (Hmb. OVG, Beschluss vom 7.6.2007, 2 Bs 83/07; VG Hamburg, Beschluss vom 21.5.2003, 19 VG 1853/2003, juris), da diese Feststellung eine verbindlich regelnde Wirkung besitzt.
  • VG Hamburg, 16.07.2015 - 15 K 5677/14

    Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung bei Nichtvorlage eines

    Verwirkungsbescheide nach hamburgischem Verwaltungszwangsvollstreckungsrecht haben Verwaltungsaktqualität i.S. von § 35 HmbVwVfG (OVG Hamburg, Beschluss vom 7.6.2007, 2 Bs 83/07; VG Hamburg, Beschluss vom 9.10.2008, 4 E 2556/08, juris Rn. 3, und Beschluss vom 27.3.2012, 10 E 556/12, juris Rn. 14; entsprechend im hessischen Recht Hess. VGH, Beschluss vom 2.9.2004, 6 TG 1549/04, juris Rn. 5; anders im bayerischen Verwaltungsvollstreckungsrecht, dazu BayVGH, Beschluss vom 27.4.2012, 9 CS 12.56, juris Rn. 9).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwirkungsbescheids ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts, wenn das Vollstreckungsverfahren noch nicht durch Zahlung des streitbefangenen Zwangsgeldes beendet wurde (BVerwG, Urteil vom 14.3.2006, 1 C 11/05, juris Rn. 8, zum VwVG des Bundes, daher der unterschiedliche Gebrauch des Begriffs der Festsetzung, der in Hamburg in etwa dem Begriff der Verwirkung entspräche; im Anschluss entsprechend VG Hamburg, Beschluss vom 9.10.2008, 4 E 2556/08, juris Rn. 8).

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die Sachakten der Beklagten und die Gerichtsakten der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (Az.: 4 E 880/08 (1 Bs 91/08); 4 E 2556/08 (5 Bs 198/08); 4 E 2624/08 (5 Bs 199/08); 4 E 1906/10; 4 E 2180/10 (5 Bs 196/10)), die insgesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • OVG Thüringen, 14.06.2022 - 1 KO 270/20

    Zwangsgeldfestsetzung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der

    Bei noch andauernden Vollstreckungsverfahren ist hingegen grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts bzw. der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, wenn keine mündliche Verhandlung stattfindet, maßgeblich (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.05.2021 - 4 MB 14/21 - juris Leitsatz 2 und Rn. 21; VG Hamburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 4 E 2556/08 - juris Leitsatz 1 und Rn. 8).
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